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Die AGB gelten für Kunden (Unternehmen) und für Kandidaten.
Grundsatzerklärung zur Anwerbung von (Pflege.) Fachkräften aus Drittländern
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Honest Passion GmbH, Bereich Medizin und Pflege
1.1 Die Grundsatzerklärung der HonestPassion enthält die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Honest Passion GmbH und Vertragspartnern, für die die Honest Passion GmbH tätig ist.
1.2 Honest Passion ist international in den Bereichen Personalrecruiting, Personalberatung und -Betreuung sowie in der Personalvermittlung von Fachkräften aus Drittländern nach Deutschland tätig und berät Unternehmen im Bereich internationale Personalbeschaffung.
1.3 Die Unternehmen (Auftraggeber) beauftragen Honest Passion mit dem Recruiting von (Pflege-) Fachkräften aus Drittländern. Dies schließt Beratung, Stellenausschreibung, Bewerberauswahl, Bewerbervorstellung, ggfs. Bewerberförderung (Sprachkurse, Lohnausgleich, Unterstützung bei der Berufsanerkennung) und Bewerbervermittlung ein.
1.4 Soweit auch der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Honest Passion GmbH, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
2.1 Verträge werden zwischen der Honest Passion GmbH und dem Auftraggeber sowie dem Bewerber (männlich, weiblich) jeweils individuell abgeschlossen. Die Verträge mit Auftraggebern regeln die Modalitäten hinsichtlich der anfallenden Gebühren für die Dienstleistungen von Honest Passion. Die Qualifizierungs- bzw. Vermittlungsverträge mit den Bewerbern regeln die Modalitäten zur Beratung, Vorbereitung, Betreuung und Vermittlung des Bewerbers.
2.3 In der Bewerbungsphase vorgestellte und vom Auftraggeber ausgewählte und bestätigte Bewerber erhalten binnen 14 Tagen nach Durchführung eines Vorstellungsgespräches vom Auftraggeber eine Einstellungszusage bzw. einen Arbeitsvertrag nach jeweils gültigem deutschem Recht. Diese werden von Honest Passion an den Bewerber weitergeleitet.
3.1 Die Honest Passion GmbH bekennt sich zur Einhaltung des IRIS Standards der International Organisation of Migration und Internationalen Menschenrechtsabkommen und erwartet von ihren Auftraggeber, dass diese sich ebenfalls dazu bekennen:
Internationale Menschenrechtskonventionen: www.menschenrechtsabkommen.de
IRIS-Standards der Internationalen Organisation of Migration: https://iris.iom.int/sites/g/files/tmzbdl201/files/documents/IRIS%20Standard%20Report%20.pdf
WHO-Verhaltenskodex:
https://mzd.gov.cz/wp-content/uploads/2011/06/WHO_global_code_of_practice_EN.pdf
3.2 Die Unternehmen verpflichten sich, ein Integrationsmanagementkonzept schriftlich zur Verfügung zu stellen. Den entsprechend dem Unternehmen zugewiesenen Bewerbern wird diese Integrationskonzept zugänglich gemacht und ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.
3.3 Von den Pflegekräften werden durch Honest Passion keinerlei Vermittlungskosten erhoben, es gilt das „Employer Pays-Prinzip“.
3.4 Das „Employer Pays-Prinzip“ gilt sowohl für die Honest Passion GmbH als auch für ihre Auftraggeber. Darin besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, zur Vermittlung zugehörige Kosten zu übernehmen und nicht durch den Bewerber/Kandidaten übernommen werden müssen. Dieses Prinzip findet eine breite internationale Anerkennung und wird insbesondere durch die International Labor Organisation (ILO) unterstützt.
4.1 Die Honest Passion GmbH und ihre Auftraggeber vereinbaren in den jeweils individuellen Verträgen grundsätzlich, dass sowohl die vermittelte Pflegekraft wie auch die medizinische bzw. Betreuungs-Einrichtung von der Vermittlung einer Person im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zurücktreten können.
Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages kann die Fachkraft ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurücktreten.
Während des Vermittlungsprozesses kann die Fachkraft den Vermittlungsvertrag mit Frist von einem (1) Monat kündigen.
Die Honest Passion GmbH verpflichtet sich in diesen Fällen, die Pflegekraft zu einem anderen Arbeitgeber zu vermitteln und der Einrichtung/dem Unternehmen eine andere Pflegekraft zu vermitteln. Im Übrigen gelten jeweils die Vertragsbedingungen.
5.1 Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Pflegekraft in ihrer neuen Arbeitsumgebung betrieblich und sozial integrieren kann und bei der Einarbeitung begleitet wird. Honest Passion unterstützt die Pflegekraft nach Absprache mit dem Arbeitgeber bei Visaangelegenheiten, im Anerkennungsprozess, bei Behördengängen und weiteren erforderlichen Angelegenheiten zur Integration in Deutschland.
6.1. Die Honest Passion GmbH beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten der Auftraggeber und Bewerber vertraulich um. Es wird darauf hingewiesen, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten auch elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
6.2. Bei Abschluss eines Vertrags mit der Honest Passion GmbH ist der Vertragspartner mit der elektronischen Daten-Verarbeitung seiner im Vertrag angegebenen Daten einverstanden, soweit dieses für die Auftragsabwicklung notwendig und gesetzlich zulässig ist.
6.3 Die Vertragspartner versichern, dass wechselseitig übermittelte Unterlagen mit vertraulichen Inhalten vertraulich behandelt werden und nicht an unbefugte Dritte überlassen werden dürfen. Hiervon ausgenommen ist die Herausgabepflicht gegenüber Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
7.1. Honorarvereinbarungen für die Akquise, Auswahl, Vorstellung, Förderung und Vermittlung von Kandidaten werden in einem individuellen Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber vereinbart.
7.2 Alle anfallenden Kosten des Rekrutierungsprozesses, wie die des Sprachkurses, die Prüfungsgebühren, Gebühren zur Erlangung des Visums für Deutschland, des Anerkennungsverfahrens, sowie die Antragsgebühren und die Integrationsaufwendungen sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Den Kandidaten werden für den gesamten Anwerbungs-prozess keine Rechnungen gestellt (Employer-Pays-Prinzip).
7.3 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
7.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Honest Passion GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank zu fordern.
7.5 Die Honest Passion GmbH ist berechtigt, Dritte bei Verzug mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen und alle hierfür erforderlichen Daten an die Beauftragten weiterzugeben. Darüber hinaus verpflichtet sich die Honest Passion GmbH, die Daten zu keinen anderen Zwecken weiterzugeben.
7.6 Die Preise für die Dienstleistungen von Honest Passion sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.1 Honest Passion verpflichtet sich, die Kandidaten sorgfältig anhand der zur Verfügung gestellten persönlichen Nachweise (Lebenslauf, Zeugnisse) und im persönlichen Gespräch auf Eignung zu prüfen. Weitergehende Nachforschungen schuldet Honest Passion nicht.
8.2 Das Unternehmen ist verpflichtet, sich einen eigenen Eindruck von den Kandidaten anhand der Bewerberunterlagen und ggfs. durch persönliche (Online-) Vorstellungsgespräche zu machen.
8.3 Honest Passion GmbH haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.1 Die Vertragsverhältnisse der Honest Passion GmbH unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand für Vereinbarungen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Köln.
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
10.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung darauf hinzuwirken, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
10.3 Änderungen und Ergänzungen zu diesen Vertragsbedingungen unterliegen der
Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
Zusatzinformation für Pflegefachpersonen:
Pflegefachpersonen mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation haben eine gesetzlich vorgeschriebene Wahlfreiheit mit Blick auf die zu absolvierende Ausgleichsmaßnahme, wenn ein Anerkennungsbescheid mit Auflage erteilt wurde.
Informationen zu unserem Beschwerdemanagement finden Sie hier. Klicken Sie hier, wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten.